| UNIVERSITÄT HAMBURG | |
INSTITUT FÜR SCHULPÄDAGOGIK Prof. Dr. Ingrid GogolinVon-Melle-Park 8 20146 Hamburg | |
| An Frau Senatorin Ingrid Stahmer Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport Beuthstr.6-8 10117 Berlin |
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| 5.April 1999 |
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Sehr geehrte Frau Senatorin, Ihr Haus hat, so wurde in der lokalen Berliner Presse berichtet, im Schuljahr 1998/ 99 eine Sprachstandserhebung bei allen Schülerinnen und Schülern der 1. Klassen des Bezirks Wedding durchführen lassen. Durch einen Zufall erfuhr ich, daß Sie dabei ein Erhebungsverfahren angewendet haben, zu dessen Autoren ich gehöre (Fliegner, Josef/ Gogolin, Ingrid unter Mitarbeit von Rüdiger Urbanek: Sprachstandsmessung bei Schulanfängern. Heft 5 der Reihe Ausländische Kinder an unseren Schulen. Düsseldorf: Pädagogisches Institut der Landeshauptstadt Düsseldorf/ ohne ISBN, 1982). Inzwischen liegt mir der Bericht über die Erhebung in Autorschaft von Andreas Pochert, ferner eine Pressemitteilung des Landesschulamts Wedding, gezeichnet von W. Sorg und A. Pochert, beides aus dem Dezember 1998, und weiteres Material aus Ihrem Hause vor. Ich habe allen Anlaß, mich nach Lektüre dieses Materials direkt an Sie zu wenden und meiner Empörung ? aber wichtiger: meiner Besorgnis ? Ausdruck zu geben. Folgende Schilderung des Sachverhalts möge Ihnen dies verdeutlichen. Das unter Ihrer Verantwortung für die o.a. Untersuchung verwendete Erhebungsinstrument wurde 1982 veröffentlicht; ' der erwähnte Bericht des Landesschulamts Wedding enthält, dies nebenbei, aber kennzeichnend, nicht einmal eine korrekte bibliographische Angabe. Da, wie sich denken läßt, der Veröffentlichung einige Entwicklungszeit vorausging, ist das Instrument also inzwischen gute 20 Jahre alt. Allein dies hätte Anlaß geben sollen, ein solches Verfahren nicht, mindestens jedoch nicht unrevidiert zu verwenden. Sehr viel mehr Anlaß dazu hätte aber geben können, wie im Bericht des Landesschulamts Wedding auf S. 1 immerhin erwähnt, daß das Instrument in der informell veröffentlichten Form keinerlei Güteprüfung unterzogen worden war. Dies ist in der Einführung in das Verfahren ausdrücklich dargelegt worden; über diese Hinweise hinaus sind dort weitere Ausführungen zu den eingeschränkten Verwendungsmöglichkeiten des Instruments gemacht. Allein dies hätte geboten, beim Einsatz des Verfahrens sehr große Vorsicht walten zu lassen. Gravierender aber ist das folgende: Im Unterschied zu den Ausführungen im Bericht des Landesschulamts Wedding ist eine Güteprüfung nach der Veröffentlichung des Instruments sehr wohl vorgenommen worden. Sie wurde von einer Forschungsgruppe an der Universität?Gesamthochschule Essen unter der Leitung von Prof. Dr. Ursula Boos?Nünning durchgeführt; ich selbst war an der Untersuchung beteiligt. In dieser Untersuchung wurde geprüft, ob und inwieweit das Instrument den üblichen an Testverfahren anzulegenden Gütestandards genügt. Die Ergebnisse wurden breit publiziert. Knapp gesagt, bestand das Fazit dieser nach den Regeln der Kunst durchgeführten Untersuchung darin, daß das Verfahren keinem der verlangten Gütekriterien standhält. Erfüllt wurde nicht einmal das geringste Erfordernis: das Gütekriterium Objektivität. Im Unterschied zu den Behauptungen im Bericht des Landessehulamts Wedding ist das Verfahren keineswegs relativ einfach durchführbar, und es ist mit einer hohen Fehlerquote zu rechnen, wenn das Instrument von Lehrerinnen und Lehrern eingesetzt wird. Diesem Untersuchungsergebnis entspricht die im Bericht des Landesschulamts enthaltene Bemerkung über zahlreiche Durchführungsmängel (S. 2); wir können also Ihre Erfahrungen als eine weitere Bestätigung unserer seinerzeitigen Resultate verbuchen. Weitere Details unserer Untersuchung sind der beigefügten Fotokopie einer Abschlußveröffentlichung zu entnehmen; es sei darauf hingewiesen, daß unsere Publikationen über diese Thematik ?nicht nur das hier in Rede stehende Verfahren betreffend ? sämtlich aus der Mitte der 1980er Jahre stammen; sie wurden aus gegebenem Anlaß seinerzeit besonders an pädagogisch und politisch Verantwortliche in Ihrem Bundesland übermittelt. Nicht die Auflösung des Pädagogischen Instituts Düsseldorf, in dessen informell& Schriftenreihe das Instrument publiziert wurde, veranlaßte also, daß keine Überarbeitung vorgenommen wurde ?wie im Bericht des Landesschulamts Wedding behauptet ?, sondern das Untersuchungsergebnis, nach dem deutlich war, daß hier keine Grundlage für die Entwicklung eines Verfahrens vorlag, welches den üblichen Gütekriterien hätte standhalten können. Die Nutzung dieses Instruments zu Testzwecken, wie sie von Ihrem Landesschulamt vorgenommen wurde, ist daher wissenschaftlich unseriös. Dies allein aber veranlaßt mein heutiges Schreiben an Sie nicht. Anlaß gibt mir vielmehr, daß ? so muß ich es jedenfalls aus dem mir vorliegenden Material schließen ? von Ihrer Seite vorgesehen, oder vielleicht sogar schon veranlaßt wurde, die auf unseriöse und wissenschaftlich unhaltbare Weise gewonnenen Ergebnisse dieser Quasi?Sprachstandserhebung zur Grundlage für eine Reihe von Entscheidungen für die Schulpraxis zu nehmen. Wie ich fürchten muß, sollen die Resultate nicht nur der Feststellung von Förderbedarf zugrundegelegt werden, sondern auch die Entscheidung über die notwendigen Inhalte von Sprachförderungen im Deutschen beeinflussen. Ich möchte hier mit allem Nachdruck feststellen: Das von mir mitentwickelte Instrument ist in keiner Weise geeignet, solchen Entscheidungen zugrundegelegt zu werden. Das Verfahren ist weder tauglich, Einzelfallentscheidungen zu legitimieren, noch da?zu, die Begründung für schulorganisatorische, didaktische oder methodische Aspekte der Förderung von Deutschkenntnissen zu liefern, sei dies bezogen auf die Deutschkenntnisse einsprachig in dieser Sprache aufgewachsener Kinder, sei es bezogen auf Kinder, die eine oder mehrere andere Familiensprachen neben dem Deutschen in die Schule mitbringen. Es ist nicht möglich, gültige Aussagen über die Deutschkenntnisse eines Kindes nach Durchführung des Verfahrens zu treffen. Selbst eine vorsichtige Aussage über Kenntnisse in den im Instrument angesprochenen sprachlichen Bereichen wäre mit dem Mangel behaftet, daß das Verfahren dem geringsten Gütekriterium Objektivität nicht standhält ? wie von Ihrem Landesschulamt erneut unter Beweis gestellt. Die von uns durchgeführte Untersuchung des Verfahrens läßt über diese Beurteilungen keinen Zweifel zu. Schlußfolgerungen über Förderbedarf und Inhalte der Förderung, die unter Rückgriff auf Ihre Sprachstandserhebung im Schuljahr 1998/ 99 im Bezirk Wedding gezogen werden, besitzen also de facto keine anderen als willkürliche Legitimationen. Auf Grundlage meiner fachlichen Kompetenz kann ich beurteilen, daß die weitere Anwendung des Erhebungsverfahrens durch Sie ebensowenig verantwortbar wäre wie die Entscheidung über pädagogische Maßnahmen auf der Basis der Ergebnisse Ihrer Sprachstandserhebung. Ob das Urheberrecht es gestattet, wenn Ihr Haus das von mir mitentwickelte Verfahren einer Weiterentwicklung zugrundelegte, werde ich rechtlich prüfen lassen. Ob Sie es politisch verantworten können, ein unseriöses Vorgehen mit unhaltbaren Resultaten weitreichenden, für die betroffenen Kinder vielleicht zukunftsentscheidenden schulischen Maßnahmen zugrundezulegen, muß ich Ihrem Urteil überlassen. Ich stehe jederzeit gern zur Verfügung, wenn Sie das Anliegen, gesicherte Grundlagen für die Sprachförderung von Kindern in der Grundschule zu gewinnen, mit seriösen Methoden weiterverfolgen möchten. Einstweilen darf ich Sie freundlich bitten, mir Ihre Stellungnahme zukommen zu lassen. Sie haben gewiß Verständnis dafür, daß ich Kopien dieses Schreibens einigen anderen, von der Sache betroffenen Personen ? beispielsweise Frau Professorin Boos?Nünning ? zur Kenntnis zukommen lasse. |
Mit schönen Grüßen
Anlagen: erwähnt