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Gestörte Beziehungen

Hochschulen unter dem Erwartungsdruck der Wirtschaft


Frankfurter Rundschau: Herr Erichsen, sind die aus den 70er Jahren stammenden Gruppen- und Gremienhochschulen mit ihrer Organisationsform ein Hindernis für dringend nötige Reformen?

Erichsen: Die gerne vertretene Ansicht, die Hochschulen von heute seien durch "organisierte Verantwortungslosigkeit" gekennzeichnet, halte ich für eine zutiefst verzerrende Karikatur. Die Gruppen- und Gremienhochschule ist nach meinen Erfahrungen längst nicht so reformunfähig, wie das immer wieder behauptet wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Früchte des Reformbemühens, insbesondere auch die finanziellen, in der Hochschule verbleiben. Für die künftige Entwicklung ist es notwendig, Entscheidungskompetenz und Folgenverantwortung stärker als bisher zusammenzuführen.

Forderungen nach stärkerer Privatisierung von Hochschulen werden immer wieder erhoben - ist das ein Lösungsweg?

Die Forderung nach einer stärkeren Privatisierung ist realitätsfern. Private, insbesondere die Wirtschaft, sind nicht bereit, sich finanziell in größerem Rahmen zu beteiligen. Wenn der Staat seine Hochschulen in privatrechtliche Organisationsformen überführen sollte, muss er sich vor Augen führen, dass dies kein Weg zur Geldschöpfung und zur Befreiung bestehender verfassungsrechtlicher und hochschulrechtlicher Verpflichtungen ist. Er kann sich also auf diese Art und Weise nicht von seiner öffentlichen Verantwortung lossagen.

Aber dem Staat gerät die klassische Volluniversität zunehmend zur Bürde.

Das Konzept der "Volluniversität" wird kaum durchzuhalten sein. Die Entwicklung geht vielmehr hin zu einer Hochschule, die sich durch ihre Stärken im internationalen Wettbewerb behauptet. Das ist nur über eine begrenzte Zahl von Fächern mit einem spezifischen Profil möglich. Andererseits: Wissenschaftlicher Fortschritt findet heute an den Schnittstellen verschiedener Disziplinen statt. Monodisziplinäre Hochschulen geraten immer mehr zu Trainingsanstalten.

In allen Organisationsformen zwischen Privatisierung und öffentlicher Verantwortung bleibt das Problem knapper öffentlicher Budgets - wie kann man verhindern, dass die Wirtschaft mit einem Engagement die Hochschulbildung allein ihren Interessen unterordnet?

Die Gefahr, dass die Hochschulbildung den Interessen der Wirtschaft untergeordnet und sie damit rein utilitaristisch ausgerichtet wird, ist nicht von der Hand zu weisen. Die Wirtschaft verkennt, dass es nicht die Aufgabe der Hochschulen ist, ihre Absolventinnen und Absolventen berufsfertig zu machen. Nach dem Hochschulrahmengesetz kommt den Hochschulen die Aufgabe zu, die Studierenden zu einem berufsqualifizierenden, aber nicht berufsbefähigenden Abschluss zu führen.

Wie beurteilen Sie insgesamt das Verhältnis zwischen Hochschulen und Wirtschaft?

In nicht unerheblichem Maße ist das Verhältnis von Autismus gekennzeichnet. Das gilt auch für das Verhältnis von Hochschulen und Politik. Das kann nur durch Vertrauensbildung geändert werden. Die Zusammenarbeit wird sich allerdings nur dann für alle Beteiligten produktiv und gewinnbringend gestalten, wenn die Hochschulen zu ihrer ureigenen Kultur stehen: Anders als die Wirtschaft sind sie eben nicht profitorientiert. Ihr Erkenntnisinteresse und ihre Neugierde sind von immateriellen Werten bestimmt.

Im Interview
Professor Hans-Uwe Erichsen (67) zählt zu den namhaften Verwaltungsrechtlern in Deutschland. Der frühere Rektor der Universität Münster (1986-1990) und Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (1990-1997) ist Experte für Hochschulentwicklung. Der Ex-Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Johannes Rau, berief ihn für einen "Qualitätspakt" mit den Hochschulen des Landes zum Vorsitzenden eines Expertenrates (1999-2001). Seit einigen Wochen ist Erichsen Vorsitzender des Kuratoriums der FU Berlin. Er fordert "autonomere Hochschulstrukturen". Mit Erichsen sprach FR-Mitarbeiter Bernd Rasche.
Viele Hochschulen setzen ihren gesetzlich verankerten Weiterbildungsauftrag schon häufig in privatrechtlicher Trägerschaft um, etwa als GmbH. Ist das von Vorteil?

Die Tendenz besteht, dass Hochschulen heute ihren Weiterbildungsauftrag in privatrechtlicher Organisationsform wahrnehmen. Befreien sie sich aber auf diese Weise von den Rahmenbedingungen des staatlichen Haushalts- und Besoldungsrechts, so wäre das ein Systembruch. Wenn die Hochschulen einen gesetzlich verankerten Weiterbildungsauftrag haben, dann müssen ihnen auch die haushalts- und besoldungsrechtlichen Möglichkeiten eingeräumt werden. Nur so können sie in der Konkurrenz mit anderen Anbietern bestehen.


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Dokument erstellt am 04.02.2003 um 16:56:39 Uhr
Erscheinungsdatum 05.02.2003