Reform oder Systemänderung
In der gegenwärtigen Hochschulreformdebatte spielt die Übertragung
betriebswirtschaftlicher Steuerungsmodelle auf den Hochschulbereich eine
wesentliche Rolle. Wie verändert sich das Hochschulsystem, wenn ökonomische
Kalküle zur handlungsorientierenden Größe werden?
Die Hochschulreformkonzepte bedienen sich seit den 1990er Jahren verstärkt
aus dem Fundus ökonomischer Theorie. Das betriebswirtschaftlich inspirierte
"neue Steuerungsmodell" zielt wesentlich auf eine Übertragung der
Leitungsstrukturen und Steuerungsmedien am Markt operierender
Wirtschaftsunternehmen auf das Hochschulsystem.
Mit der Entschließung des 183. Plenums vom 10. November 1997 zur "Organisations-
und Leitungsstruktur der Hochschulen" hatte auch die Hochschulrektorenkonferenz
der Landesgesetzgebung dieses neue Steuerungsmodell empfohlen. Der bedeutendste
konzeptionelle Lieferant war das Zentrum für Hochschulentwicklung (CHE),
eine Mitte der 1990er Jahre gegründete gemeinsame Einrichtung der Hochschulrektorenkonferenz
und der Bertelsmann-Stiftung. Letztere hatte schon seit Beginn der 1990er
Jahre eine Reform der öffentlichen Verwaltung insbesondere auf der kommunalen
Ebene nach dem Muster des "new public management" angeregt und gefördert,
bevor sie durch die Gründung des CHE das Feld ihrer Reformambitionen auf
den Hochschulbereich erweiterte. Mit der Bestellung eines Professors der
Betriebswirtschaftslehre zum Leiter waren auch personell die Weichen hinsichtlich
der theoretischen Grundlagen, aus denen das Reformkonzept zu entwickeln
war, gestellt.
Wesentliche Elemente des neuen Steuerungsmodells sind bereits in mehrere
Landeshochschulgesetze aufgenommen worden (Hessen, Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein, Bremen). Dem niedersächsischen Gesetzesentwurf zur
Hochschulreform liegt ebenfalls dieses Konzept zu Grunde.
Von der normativen zur pekuniären Steuerung
Die Übertragung betriebswirtschaftlicher Steuerungskonstrukte setzt
tiefgreifende Veränderungen der tradierten Steuerungsstrukturen des
Hochschulsystems voraus. Nachdem der Konsens in Bezug auf lebensweltlich
verankerte Normen sich weitgehend aufgelöst hat, stehen in der modernen
Gesellschaft zur Handlungsorientierung und -koordination im wesentlichen
zwei Steuerungsressourcen zur Verfügung: das gesetzte Recht und das Geld. Im
Wirtschaftssystem ist das Geld, im staatlichen System das Recht die
dominierende Steuerungsressource. In Wirtschaftsunternehmen ressortiert die
Dispositionsbefugnis über das Geld in der Leitungshierarchie. Im
parlamentarischen Regierungssystem liegt die Rechtsetzungskompetenz
grundsätzlich beim Parlament. Zur "Verbetriebswirtschaftlichung" des
Hochschulsystems bedarf es mithin einer Gewichtsverlagerung von normativen
zu pekuniären Steuerungsmedien und einer "Entparlamentarisierung" des
Steuerungssystems zugunsten der Leitungskompetenzen. Da der unmittelbaren
Eroberung beider Steuerungsressourcen (Recht und Geld) durch die Exekutive
bzw. die Hochschulleitungsebene verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind,
bleibt nur die Reduktion der (haushalts)rechtlichen Bestimmungen, d.h.
normative Deregulierung und Aufhebung der Verwendungszweckbindungen durch
die Haushaltsgesetzgebung. Je stärker die Regelung durch Recht reduziert
wird, um so bedeutender wird das Geld als Steuerungsressource.
Darüber hinaus bedarf das gesetzte Recht oft der Implementation durch
finanzielle Mittel, um im Sinne seiner Regelungsintentionen wirksam werden
zu können. Rechtsnormen sind beliebig vermehrbar, die finanziellen
Ressourcen nicht. Wer über die knappe Ressource der Finanzen verfügt,
bestimmt schließendlich auch weitgehend über die Rechtsverwirklichung,
sofern nicht einklagbare subjektive Rechte begründet worden sind. So ist der
weit überwiegende Anteil der Haushaltsmittel der Hochschulen insbesondere
durch rechtlich gesicherte Vergütungsansprüche des Personals der Hochschulen
längerfristig gebunden. (Nach dem neuen Steuerungsmodell soll allerdings
auch insoweit eine teilweise "Flexibilisierung" erfolgen.) Hinzu kommt die
faktische Bindung von Ressourcen durch die "Betriebskosten" der Hochschulen,
so daß der kurzfristig disponible Teil der finanziellen Ressourcen
quantitativ relativ gering (zwischen 20 und 10 Prozent) zu veranschlagen
ist. Durch die Kummulation dieser "freien" Mittel in bestimmten Bereichen
oder Vorhaben können aber durchaus erhebliche Umschichtungseffekte erzielt
werden.
Kontraktuale statt normative Steuerung
Die von den (haushalts-)rechtlichen Bindungen befreiten Mittel werden nach
dem neuen Steuerungsmodell einer Verwendungszweckbindung durch zwischen dem
Kultusministerium und der Hochschulleitung sowie letzterer und den Leitern
der Subsysteme der Hochschulen zu schließende Verträge unterzogen. Zur
Rechtfertigung dieser Organisation der Mittelverwendungsbestimmung werden
institutionsökonomische, interessenausgleichslegitimatorische und
verantwortungstheoretische Begründungsmuster angeführt. Es wird davon
ausgegangen, daß nicht nur die Außenbeziehungen, sondern auch die innerhalb
einer Organisation stattfindenden Kommunikationsprozesse auf ökonomische
Kalküle zurückgeführt werden können und damit in Vertragsform auszugestalten
sind. Die Zweckbindung der Mittel in Vertragsform findet ihre Legitimation
darin, daß über den Kontrakt ein fairer Interessenausgleich unter den
Beteiligten gewährleistet werde. Die Verortung der Zuständigkeit für den
Vertragsabschluß auf der Leitungsebene findet ihre Begründung in der
Annahme, daß (nur) dort sachliche Kompetenz vorhanden sei und Verantwortung
nur durch individuelle Zuordnung von Verfügungskompetenzen zu gewährleisten
sei.
Soweit das Hochschulsystem (noch) als ein öffentliches begriffen wird, liegt
das grundlegende Steuerungsproblem darin, die Wissenschaftsfreiheit sowie
die Gemeinnützigkeitsanforderungen an Forschung und Lehre in der Balance zu
halten. Die Einlösung von Gemeinnützigkeitsanforderungen ist typischerweise
mit Restriktionen für die partikulare Interessenverfolgung verbunden.
Steuerungsmodelle, die wesentlich auf die handlungsorientierende Kraft
ökonomischer Kalküle rekurrieren, können allenfalls zur Optimierung der
Befriedigung von Einzelinteressen führen. Daß daraus schließendlich ein
Optimum für alle resultiert, ist allenfalls unter realitätsfernen Annahmen
auf einer abstrakt theoretischen Ebene nachweisbar. Auf der anderen Seite
verliert die Wissenschaftsfreiheit ihren legitimatorischen Kontext zur
Gemeinnützigkeit, wenn sie in ökonomischen Kalkülen operationalisiert wird.
In den Vorschlägen der DFG "zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"
ist sehr deutlich aufgezeigt worden, daß die Erosion "der Regeln
wissenschaftlicher Professionalität" auf die Handlungsorientierung durch
ökonomische Kalküle zurückzuführen ist.
Das "do ut des" im Sinne eines gerechten Interessenausgleiches als Prinzip
der Vertragsfreiheit ist ein theoretisches Konstrukt, das nur unter den
Bedingungen symmetrischer Machtverteilung in diesem Sinne funktioniert. Die
weitgehend von normativen Zweckbindungen durch den Landesgesetzgeber
befreiten Haushaltsmittel ressortieren erst einmal bei den
Kultusministerien. Die Weitergabe setzt den Abschluß von Zielvereinbarungen
zwischen Ministerien und Hochschulen voraus. Da sich die Hochschulen keinen
anderen potenten Finanzier aussuchen können, besteht für sie faktisch keine
Vertragsfreiheit, sondern ein Kon-trahierungszwang zu den Konditionen der
Kultusministerien. Je stärker die normative Deregulierung, um so
weitgehender eröffnet sich für die Ministerialbürokratie die Möglichkeit,
ihre Vorstellungen durchzusetzen. Entsprechendes gilt im Innenverhältnis der
Hochschulen, da die Mittel erst einmal bei der Hochschulleitung
ressortieren, die dann in Zielvereinbarung mit den Subsystemen
(Fachbereichen, Instituten) die Konditionen der Weiterverteilung der Mittel
bestimmen kann.
Der Verweis auf Sachkompetenz- und persönliche Verantwortung zur
Rechtfertigung der Verortung der Verfügungskompetenz über die
Haushaltsmittel beim Kultusministerium bzw. der Hochschulleitung rekurriert
auf Legitimationsvorstellungen des aufgeklärten Absolutismus, nach denen
nicht das Parlament, sondern allein der Monarch (und seine Administration)
zureichend aufgeklärt seien, um rational und verantwortlich über die
Staatsfinanzen zu verfügen. Zwar sieht das neue Steuerungsmodell ex post
Rechenschaftspflichten und Kontrollmöglichkeiten vor. Zu diesem Zeitpunkt
sind allerdings häufig die Dinge schon irreversibel ins Werk gesetzt. Da ex
ante keine Verwendungszweckbestimmungen erfolgen, fehlen auch die Maßstäbe
für eine Feststellung verwendungszweckwidriger Mittelverteilung. Im neuen
Steuerungsmodell wird entsprechend seiner Herkunft aus der
marktwirtschaftlichen Wirtschaftstheorie im Grunde auch gar nicht davon
ausgegangen, daß die Mißbrauchskontrolle durch ein System der
Gewaltenteilung erfolgt, sondern die “Gesetze des Marktes" über die
Richtigkeit von Leitungshandlungen entscheiden, äußerstenfalls durch
Scheitern im Konkurs.
Vorwärts in die Vergangenheit
Von der Reform zur Systemänderung
Mit der Marginalisierung der Steuerung durch das parlamentarisch politische
System und der Synchronisation von Organisation und Steuerungsinstrumenten
wird der Wirtschaft der unmittelbare Zugang zum Hochschulsystem eröffnet, so
daß sich bei der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen gegenüber dem
Hochschulsystem der mühsame Weg der Einflußnahme über das politische System
erübrigt. Für die Hochschulen entfällt die Möglichkeit, durch
systemspezifische Strukturen und Verfahren die Austauschprozesse mit der
Umwelt zu steuern.
Alternativen und Perspektiven
Anforderungen des Wirtschaftssystems an das Hochschulsystem grundsätzlich
als Gefährdung der Freiheit von Forschung und Lehre zu begreifen und als
illegitim abzuqualifizieren, wäre gleichermaßen verfehlt. Es bedarf vielmehr
einer Organisationsform, mit der erreicht werden kann, daß diese
Partikularinteressen nicht unmittelbar für die Aufgabenstellung und
-bearbeitung der Hochschulen bestimmend werden, sondern der Überprüfung auf
ihre Integrationsfähigkeit in ein Konzept gesamtgesellschaftlicher
Gemeinnützigkeitsanforderungen an das Hochschulsystem unterzogen werden und
gleichzeitig die Wissenschaftsfreiheit gewährleistet bleibt. Diese
Problematik ist nur befriedigend lösbar, wenn die Hochschulen als (relativ
autonome) Teilsysteme im staatlichen Organisations- und Steuerungssystem
verbleiben.
Das deutsche Hochschulsystem ist seit der zweiten Hälfte des vergangenen
Jahrhunderts durch eine hochgradig bürokratisch administrative staatliche
Regie und auf Seiten der Hochschulen durch Autarkiebestrebungen, der
Drosselung der Austauschprozesse mit der Umwelt, gekennzeichnet. Um aus der
daraus resultierenden Stagnation herauszukommen, bedarf es eines
Hochschulreformkonzeptes, das auf eine neue politische Konstitution des
Verhältnisses von Staat und Hochschule abzielt. Die Balance zwischen
Wissenschaftsfreiheit und Gemeinnützigkeitsanforderungen an Forschung und
Lehre muß im Diskurs zwischen parlamentarisch-politischem System und den
Hochschulen gewonnen werden und nicht in Form von Zielvereinbarungen
zwischen Kultusministerien und Hochschulleitungen. Die Universitäten (und
ihre professoralen Repräsentanten) müssen ihre seit dem 19. Jahrhundert
gepflegten Vorbehalte gegen Parlamentarismus und Demokratie als steuernde
Institutionen des Hochschulsystems (endlich) aufgeben.
Um den Transformationsprozeß in eine funktionale Organisationseinheit des
Wirtschaftssystems aufzuhalten, bedarf es einer grundlegenden Reform der
hochschulinternen Entscheidungsorganisation und verfahren, durch die nach
innen und außen die wissenschafts- und ausbildungspolitische
Problembearbeitungs- und entscheidungsfähigkeit der Hochschulen und damit
ihre Diskursfähigkeit gegenüber der Gesellschaft und dem parlamentarisch
politischen System wesentlich verbessert wird. Erforderlich ist eine
entschieden stärker auf Problem- und Konfliktbearbeitung, statt auf Konsens
(um fast jeden Preis) ausgerichtete Entscheidungsfindungsstruktur und
kultur in den Selbstverwaltungsgremien. Wie bedeutsam auch immer
wissenschaftliches Wissen für die Entscheidungsfindung in den
Selbstverwaltungsgremien der Hochschule ist, sie betreiben nicht
Wissenschaft, sondern Wissenschafts- und Ausbildungspolitik und Verwaltung.
Solange Selbstverwaltungsgremien (in welcher Gruppenparität auch immer
zusammengesetzt) sich weitgehend unfähig erweisen, jenseits der
Fortschreibung von Haushaltsansätzen und des Gießkannenprinzips,
mittelverteilungspolitische Entscheidungen zu treffen, scheitert eine Kritik
an einer "autokratischen Herrschaft" der Leitungsebene über die
Mittelverteilung innerhalb der Hochschulen mangels überzeugender
Alternativen.
Bisher findet der Systemwechsel noch überwiegend teilweise mit "alten"
Organisationselementen vermischt auf der Ebene der
Steuerungskonstruktionen statt und ist als Veränderung der tatsächlichen
Verhältnisse erst in Teilbereichen sowie meist in moderaten
Erscheinungsformen sichtbar. Wenn das Hochschulsystem verstärkt in die
finanzielle "Abschmelzmasse" vom Sozialstaat zum schlanken (Ordnungs-)Staat
gerät, dürfte sich der Prozeß der tatsächlichen Veränderung der
Hoch-schullandschaft im Sinne einer Ökonomisierung auch in Deutschland
erheblich beschleunigen und eine Rekonstruktion als ein reformiertes
staatlich und korporativ gesteuertes System kaum noch möglich sein.
Vom Autor ist das Buch "Die Universität im 21. Jahrhundert:
Dienstleistungsunternehmen oder öffentliche Einrichtung?";
Luchterhand-Verlag, Neuwied 2000, erschienen.
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