Gunnar Heinsohn und Otto Steiger (Universität Bremen)

Wirtschaft, Bildung und Universität als Genossenschaft

15 Thesen für die Konferenz
Die Privatisierung des Bildungsbereichs: Eigentum und Wertschöpfung in der Wissensgesellschaft

Universität Hamburg, 15.-17. Juni 2000

1.
Allein Eigentum führt zu den Operationen des Wirtschaftens. Über seine Belastung bzw. Verpfändung wird uno actu Geld emittiert und Kredit genommen.
2.
Auch wo es Eigentum nicht gibt - wie in Stammes und Feudalgesellschaften einschließlich der realsozialistischen -, existiert in jedem Fall Besitz. Bei ihm handelt es sich um Verfügungsrechte darüber, wer, was, wann, wo, wie sowie in welchem Umfang nutzen darf. Eine Feldmark ist in jeder Gesellschaftsform ein Besitz zum Pflügen, Einsäen und Ernten. Gewirtschaftet wird bei dieser Nutzung der Ackerkrume jedoch nicht. Zu seiner genuin ökonomischen Verwendung kann es erst kommen, wenn es an ihm zusätzlich zum Besitztitel eben auch einen Eigentumstitel gibt. Bildlich gesprochen wird mit dem Acker immer produziert, nur mit dem Zaun darum jedoch gewirtschaftet. Dabei steht der Zaun selbstredend für den Eigentumstitel, nicht jedoch für Draht und Pfosten.
3.
Eigentumstitel kann man nicht sehen, schmecken oder anfassen. Um sie operabel zu machen, müssen sie in Grundbüchern, Katastern usw. nachprüfbar und justiziabel verzeichnet werden. Während ein Bauer den Besitz an seiner Feldmark - durch eigenen Gebrauch - nutzt, kann er mit dem Eigentumstitel an ihr zur selben Zeit und eben zusätzlich wirtschaften. Er kann diese Mark also über Belastung des Eigentumstitels an ihr für das Schaffen von Geld im mit Zins belasteten Kreditkontrakt- z. B. Deutscher Mark - einsetzen. Allein ein so geschaffenes Geld kann kreditmarkttauglich genannt und damit zum entscheidenden Steuerungsmittel der Wirtschaft werden.
4.
Bei jeder Aktivierung von Eigentum im Banknoten schaffenden Kredit verliert der Gläubiger Notenbank (ein Zusammenschluß von starken Eigentümern) temporär die dem Eigentum zukommende Belastungspotenz bzw. die Eigentumspämie, da er für die emittierten Noten haften muß (Heinsohn/Steiger 1996; 2000a). Dieser Prämienverlust begründet einen zusätzlichen Rechtstitel über die Forderung auf einen Ausgleich dieses Verlustes, der sich im Zins manifestiert.
5.
Am Anfang des Wirtschaftens steht mithin die Eigentumsverfassung. Nur mit ihr kann eine funktionierende Geldverfassung aufgebaut werden. Beiden nachgeordnet bzw. aus ihnen dann zwangsläufig herauswachsend entsteht erst eine Marktverfassung.
6.
Erst die die geldgesteuerte Produktion von Waren erzwingt den Markt als Mechanismus für die Erlangung von Geld zur Erfüllung der Tilgungs- und Zinszusagen, die am Beginn des - immer schuldengetriebenen - Wirtschaftens stehen. Der Markt ist also kein Platz des freien Tausches von Gütern zu freien Preisen, sondern eine Instanz zur Einwerbung von Kaufverträgen, d.h. zur Beschaffung von Schuldendeckungsmitteln.
7.
Ingrid Lohmann, die unsere Analyse von Eigentum und Besitz zum Verständnis des Wirtschaftens teilt, will die Kategorie Bildung als hohes sittliches Gut von der profanen Wirtschaftssphäre ausnehmen. Es geht ihr um die "Nichtidentität von Bildung und Qualifikation" (Lohmann 2000, § 5). Sie wirft uns vor, diese Differenz nicht gesehen zu haben, insbesondere, daß wir "nicht zwischen dem Lohnarbeiter (mit seiner der Gütersphäre angehörenden, mehr oder weniger qualifizierten Arbeitskraft) und der Person (mit ihrer der Sphäre des Eigentums angehörenden, mehr oder weniger umfassenden Bildung)" unterscheiden. Die für Lohmann alles entscheidende "Differenz zwischen einem besitzenden und einem besitzlosen ‘freien Bürger’" führe dazu, daß letzterer von "Eigentumsoperationen" ausgeschlossen sei.
8.
Die für uns entscheidende Differenz besteht darin, daß Eigentum an der eigenen Person (die Freiheit) die einzige Eigentumsvariante darstellt, die nicht belastbar und vollstreckbar ist. Wer lediglich über diese Eigentumsvariante verfügt, hat in der Tat besondere Bedingungen zu erfüllen, damit er an das nur durch Eigentumsbelastung generierbare Geld herankommt. Er gewinnt Geld nur dadurch, daß ein anderer für ihn belastbares Eigentum für die Erlangung von Lohngeldern einsetzt. Für den durch solche Arbeitgeber für den Geldlohn aufgenommene - und zu verzinsende - Geldkredite sind die Lohnbezieher genötigt, mit ihrer Besitzseite (Arbeitskraft) Mehrwert für die Deckung eben dieses Zinses zu erarbeiten.
9.
Das besondere Risiko des nur freien Eigentümers seiner selbst besteht nun aber - was Lohmann nicht sieht - darin, keinen Arbeitgeber zu finden, der für ihn Eigentum zu belasten bereit ist. Das kann Arbeitslosigkeit bedeuten. Das besondere Risiko des einmal gefundenen Arbeitgebers - was Lohmann wiederum nicht sieht - besteht daran, daß sein Kontrakt mit dem Arbeitnehmer über das Lohngeld immer zu erfüllen ist, während ein Verkaufskontrakt für die Realisierung des Mehrwerts von ihm erst eingeworben werden muß. Gelingt das nicht, kann das Konkurs einschließlich Arbeitslosigkeit bedeuten.
10.
Wir sehen Lohmanns Konzept "umfassender Bildung" gebunden an die nicht-erbenden, "überschüssigen" (Heinsohn/Steiger 2000b) Kinder erbständiger Gruppen sowie an die Kinder hochqualifizierter und entsprechend hochbezahlter Angestellter. (In Deutschland liegt 1997 das Lohneinkommen der höheren Angestellten weit über dem Gewinneinkommen von zwei Dritteln der Unternehmer, die im gleichen Jahr unter 48.000,- DM bleiben. Das durchschnittliche Lohn- und Gehaltseinkommen beträgt in diesem Jahr 50.000,- DM). Da Qualifikationen nicht vorab festgelegt werden können und nur noch eine verschwindende Minderheit fest umrissene Bildungsziele für eine bekannte Zukunft formulieren kann, rechnen wir - im Unterschied zu Lohmann - gerade nicht mit einer Abnahme, sondern mit einer Ausweitung "umfassender Bildung." Nur sie kann den späteren Erwerb der in der Zukunft liegenden und damit unbekannten Qualifikationen sichern. Der unstrittige Verfall umfassender Bildung an den staatlichen Insitutionen - den wir genau so sehen wie Lohmann - führt ja schon heute dazu, daß Eltern auf ökonomisch strukturierte und durchaus kostspielige Bildungsanstalten ausweichen, weil nur dort ein hohes Niveau durchgesetzt werden kann.
11.
Für Universitäten und Fachhochschulen geben die öffentlichen deutschen Haushalte 51 Milliarden DM aus (1996). Dieser Betrag kann von der Studentenseite - 1,8 Millionen Menschen (1997/98) - als Nachfrage nach optimalen Bildungs-Beziehungen nicht eingesetzt werden. Zugleich fallen etwa 60.000 staatliche Hochschullehrer (1997) als gewerbliche Anbieter optimaler Beziehungen für diese 51 Milliarden DM aus. (Assistenten und Verwaltungspersonal bleiben hier außer Betracht.)
12.
Würden die gut 28.000 DM pro Student vom staatlichen Zwangsanbieter weg per Steuerpolitik an die Studierenden fallen, dann hätten sie - unter Einbeziehung der übrigen Tansfers (Kindergeld) und Freibeträge - pro Kopf an die 33.000 DM im Jahr für die Nachfrage nach optimalen Bildungsbeziehungen zur Verfügung. Der Staat könnte sich auf die Durchsetzung Mindeststandards für die Erlangung von Zertifikaten beschränken.
13.

So lange die Rückführung der in die Staatsbudgets eingehenden Steuermittel nicht erfolgt, können nur die Studenten besserverdienender Eltern eine Optimierung ihrer Bildungsbeziehungen betreiben. Die breite Mehrheit hingegen wird staatlicherseits daran gehindert, eine wirksame Nachfrage nach Bildungsleistungen entfalten zu können. Zu dieser Behinderung trägt auch der Widerstand der Mehrheit der etwa 60.000 Hochschullehrer bei. Müßten sie als freie Anbieter von optimalen Bildungsbeziehungen auftreten, würde ein Großteil von ihnen vom Markt verschwinden. Auch die etwa zehnprozentige tüchtige Minderheit müßte sich auf ganz neue Anforderungen einstellen. Die Pfründenverteidigung dieser mächtigen Lobby dürfte mithin bis auf weiteres dazu beitragen, daß die meisten Studenten vom Eingehen freier Verträge mit hochwertigen Bildungsanbietern ausgeschlossen bleiben.
14.
Im Unterschied zur Primar- und Sekundarerziehung ergibt sich bei den hohen Bildungsabschlüssen das Problem, daß nur eine kleine studentische Minderheit Eltern mit so hohen Einkommen und entsprechenden Abgaben hat, daß ihnen per Steuerpolitik 28.000,- DM erlassen werden können. Stipendien, mit denen den übrigen Studenten dieselbe wirksame Nachfrage verschafft wird, können dieses Problem neutralisieren. Da die Steuerbürger insgesamt diese Mittel vorschießen müssen, sollten alle Studierenden - also nicht nur auf die Stipendiaten - verpflichtet werden, einen bestimmten Prozentsatz ihres anschließenden Einkommens an die Gesellschaft zu refundieren. Auf diese Weise erwiese sich die Gesellschaft zugleich als genuine Genossenschaft, in der also alle solidarisch eine umfassende Bildung gewährleisten. (Bei einem Akademikerdurchschnittseinkomen von 100.000,- DM würde bei einer Lebensarbeitszeit von 35 Jahren ein Satz von 3 % [= 105.000,- DM] ausreichen, um die Hochschulkosten eines vierjährigen Studiums von gut 112.000,- DM in etwa hereinzubekommen. Da die Studenten mit besser verdienenden Eltern ja keine Stipendien bekommen würden, könnte bei dieser 3 %-Belastung sogar ein Überschuß herauskommen.)
15.

Knapp 80.000 Liegenschaften aufsteigender Größenordnung für Kindergärten (25.000), Schulen (52.000) und Hochschulen (349) in erstklassigen Lagen sind heute als staatliche Besitztitel der Ökonomisierung entzogen. Für ihre Nutzung erzwingt der Staat Steuern, die dann nicht mehr nachfrageorientiert eingesetzt werden können. Als nicht verpfändbare Positionen entfallen diese Besitztitel für die Erlangung von Geldkredit. Die Überführung dieser Positionen in Eigentum würde umgehend das gesamtgesellschaftliche Kreditpotential nach oben treiben und damit eine entsprechende Nachfragesteigerung ermöglichen.

Literatur

- Heinsohn, G., Steiger, O. (1996), Eigentum, Zins und Geld, Reinbek: Rowohlt
- Heinsohn, G., Steiger, O. (2000a), "The Property Theory of Interest and Money", in J. Smithin, Hg., What is Money?, London: Routledge, 2000, S. 67-100
- Heinsohn, G., Steiger, O. (2000b), "Nachfrage-Angebot-Beziehungen im Zögling-Erzieher-Verhältnis: Möglichkeiten und Probleme", Thesen für die Konferenz Die Privatisierung des Bildungsbereichs: Eigentum und Wertschöpfung in der Wissensgesellschaft, Universität Hamburg, 15.-17. Juni
- Lohmann, I. (2000), "Bildung und Eigentum: Über zwei Kategorien der kapitalistischen Modene", in S. Abeldt u.a., Hg., ‘...was es bedeutet, verletzbarer Mensch zu sein.’ - Erziehungswissenschaft im Gespräch mit Theologie, Philosophie und Gesellschaftstheorie: Helmut Peukert zum 65. Geburtstag, Mainz: M. Grünewald


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website: Ingrid Lohmann, 13. April 2000