Reinhard Opitz (1934-1986)

Liberale Integration

... Somit aber erweist sich auch der auf Nichteinmischung in die ökonomische Konkurrenz festgelegte liberale Staat gerade in dieser Enthaltsamkeit als Gewaltstaat, als die bloße politische Abschirmung oder als der bloße politische Komplice der Vergewaltigung der ganzen Gesellschaft durch das Lebensprinzip der kapitalistischen Klasse und damit durch diese selbst. Derjenige Staat, der die Konkurrenz schützt und als eine ihm selbst unzugängliche, verbotene autonome Sphäre respektiert, respektiert die Ergebnisse der Konkurrenz als verbindlich für sich selbst und ist also auch von vornherein das Produkt der Sieger dieser Konkurrenz. Die Weigerung des liberalen Staats, korrigierend in die Konkurrenz einzugreifen und vor allem denjenigen Klassen, die mangels Kapitals nie von selbst etwas in ihr ausrichten können, Hilfestellung zu geben und ihnen die Herausbildung eigener Kampfformen zu gestatten, deren Perspektive in der allgemeinen Außerkraftsetzung des kapitalistischen Konkurrenzprinzips läge, kann nur der Widerschein der Zufriedenheit mit den tatsächlichen Ergebnissen der kapitalistischen Konkurrenz, also in die aktive Politik umgesetzte Auffassung der Sieger der Marktkonkurrenz selbst, somit der unmittelbare politische Ausdruck ihres und nur ihres Interesses sein. Gerade in seiner Nichttätigkeit, seinem versteckten Respekt gegenüber der Autonomie des Marktes, auf den alle Klassen zusammengetrieben werden wie Viehherden, die zum Verkauf stehen und auf dem auch noch die marktfernste Klasse sich ihren Marktpreis um den Hals hängen und sich dem Kapital feilbieten muß, aber aufgesplittert in ihre einzelnen Mitglieder, ein jeder sein einzelner Verkäufer, enthüllt der liberale Staat seinen bis zu blutsaugerischer Grausamkeit gehenden Charakter als aktiver Gewaltstaat im Dienste der kapitalistischen Klasse.

Oder ist es nicht aktive Gewalttätigkeit, wenn die Arbeiter in den Tuchfabriken des einstigen Manchester oder die schlesischen Weber oder die Bergleute von Nordengland über Belgien und zu Lothringen bis zum Rheinlande mit ihren Familien vor Hunger verrecken, der Staat sich aber darauf "beschränkt", das Gesetz zu schützen, nach dem diese Menschen hungern?


In: Liberalismus, Faschismus, Integration. Edition in drei Bänden. Herausgegeben von Ilina Flach und Rainer Rilling. Band I, Marburg: BdWi-Verlag 1999, S. 239.


website: Ingrid Lohmann, 31. Mai 2000