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Journal
Interview mit Bernd Fesel zum EU-Vertrag
Europäische Zentralkultur


Durch den Wegfall eines Absatzes im EU-Vertrag sollen sich die Kompetenzen innerhalb Europas weg von den Mitgliedsstaaten hin zum Ministerrat verlagern. Kunstmarkt.com sprach mit Bernd Fesel, dem Sprecher im Kunstrat, über diese neueste Idee aus Brüssel.

Kunstmarkt.com:
Herr Fesel, das Präsidium des EU-Konvents, der eine europäische Verfassung erarbeiten soll, hat entschieden, dass für Entscheidungen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Kulturbereich zukünftig der Ministerrat zuständig sein soll. Wie ist das denn bisher geregelt?

Bernd Fesel:
Entscheidungen über die Rahmenbedingungen für Kultur - wie zum Beispiel auch Außenhandelsabkommen über die Gewährung des Zuganges ausländischer Konkurrenz - müssen mit den Nationalstaaten abgestimmt werden - die sogenannte einvernehmliche Entscheidung. Das sieht Paragraf 133 Absatz 6 des Nizza-Vertrages vor: Demnach unterliegen Entscheidungen im Wettbewerbs- und Handelsrecht, die Kultur, Gesundheit und Soziales betreffen, einer gemischten Zuständigkeit: sie fallen in die Zuständigkeit der Nationalstaaten und zugleich der Europäischen Union. Dies führt im Ergebnis dazu, dass der EU-Rat und die EU-Kommission nicht alleine zuständig sind und mit den Nationalstaaten einvernehmlich entscheiden müssen. Ein Beispiel: In der Frage, ob amerikanische Filmproduzenten Zugang zum europäischen Markt erhalten, müssen die nationalen Regierungen zustimmen. Zum Schutz vor ausländischer Billig- oder Unterhaltungs-"Kultur" hat sich dies bewährt.

Kunstmarkt.com:
Und wie sieht die neue Regelung aus?

Bernd Fesel:
Das Präsidium des EU-Konvents hat nun beschlossen, Paragraf 133 Absatz 6 und das Prinzip der gemischten Zuständigkeit zu streichen. Dadurch soll der EU-Rat handlungsfähiger und schneller werden. Entscheidungen können nicht mehr durch ein Veto eines Nationalstaates blockiert werden. Dieses Prinzip, das für viele Politikbereiche durchaus einleuchten mag, ist jedoch für die Kultur nicht tragbar. Denn Kultur wird nicht von der Europäischen Union finanziert, sondern überwiegend von den Kommunen und Bundesländern - rund 8 Milliarden Euro in 2002. Der Kulturetat der Europäischen Union erreicht gerade einmal die Größe eines städtischen Kulturetats in Deutschland. Und doch will der EU-Rat jetzt alleine über die Rahmenbedingungen des Kultursektors - zumindest in Wettbewerbs- und Handelsfragen - entscheiden.

Kunstmarkt.com:
Was hätte das für Konsequenzen?

Bernd Fesel:
Sollte sich der EU-Konvent entscheiden, dem Präsidiumsvorschlag zu folgen, erhielte der EU-Rat damit dort alleinigen Einfluss, wo er selbst praktisch nicht finanziert, sondern hauptsächlich die Bundesländer oder Städte. Das wäre ein ideales Spielfeld für europäische Beamte, die hier ohne Folgen für ihren Etat Versuche starten könnten. Eine alleinige Entscheidungsbefugnis läuft erstens der gesamten Kultur-Praxis entgegen und widerspricht zweitens der EU-Verfassung selbst, wenn sie von der Vielfalt, die es zu schützen gilt, spricht. Gerade der Schutz der kulturellen Vielfalt obliegt der Europäischen Union. Im Zweifel muss sie dazu auch ihren eigenen politischen Gestaltungsanspruch zurücknehmen. Dies muss der verfassungsgebende Konvent jetzt beherzigen.

Kunstmarkt.com: Vielen Dank für das Gespräch!
Quelle/Autor:Kunstmarkt.com/Stefan Kobel
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