Hans Wocken

Die schriftliche Hausarbeit

1 Zielsetzung
2 Literaturarbeiten
3 Empirische Arbeiten
4 Allgemeine Regeln

 

1 Zielsetzung

In der schriftlichen Hausarbeit soll eine umgrenzte Aufgabe mit wissenschaftlichen Mitteln bearbeitet werden.

Wissenschaftliche Arbeiten zeichnen sich aus durch die Entwicklung und Bearbeitung einer Fragestellung, die systematische Auswertung der einschlägigen Fachliteratur, die Anwendung problembezogener Methoden und durch die Nachprüfbarkeit der Aussagen.

Für alle Prüfungsarbeiten hat als allgemeine Forderung zu gelten, daß mit wissenschaftlichen Mitteln Probleme gelöst, Fragen beantwortet, Einsichten gewonnen, Ergebnisse ermittelt, Materialien entwickelt werden und dadurch ein benennbarer Beitrag zum Fortschritt des Fachgebietes geleistet wird. Alle Arbeiten, in denen lediglich Lesefrüchte mitgeteilt werden und Angelesenes wiedergegeben wird, genügen dieser Forderung nicht. Im Unterschied zu anderen Prüfungsformen dient die schriftliche Hausarbeit nicht der Reproduktion, sondern der Produktion von Wissenschaft.

In schriftlichen Hausarbeiten können schwerpunktmäßig folgende Zielsetzungen verfolgt werden:

historische Problemstellungen

Rekonstruktion sonderpädagogischer Theorien und Praxis; geschichtliche Entwicklungslinien und Bedingungszusammenhänge gegenwärtiger Erziehungstheorie und -praxis.

Ellger-Rüttgardt, S.: Widerstände gegen die Braunschweiger Hilfsschule. In: Heinrich Kielhorn und der Weg der Sonderschulen. Braunschweig: Waisenhaus-Buchdruckerei und Verlag Braunschweig 1981, 69-91

vergleichende Fragestellungen

Gegenüberstellung verschiedener Erziehungstheorien und nationaler Erziehungssysteme; Analyse gemeinsamer und abweichender Merkmale.

Kniel, A.: Lassen sich die Erfahrungen des Auslandes mit Alternativen zur Schule für Lernbehinderte auf Verhältnisse in der Bundesrepublik übertragen? Z. Heilpäd. 1980, 613-619

empirische Fragestellungen

Beobachtung und Beschreibung der gegebenen Erziehungswirklichkeit; Analyse der Abhängigkeitsbeziehungen und Wirkzusammenhänge in sonderpädagogischen Feldern.

Neifeind, U./Koch, J.-J.: Problemlösen bei retardierten Schülern. In: Böhm, O./Langfeldt, H.-P. (Hrsg.): Die Wirklichkeit der Lernbehindertenschule. Band 2. Bonn-Bad Godesberg: Dürr 1977, 192-219

systematische Fragestellungen

Sammlung, Auswertung und Strukturierung vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse zu einem bestimmten Problembereich; "Sammelreferate" mit spezifischer Fragestellung.

Bleidick, U.: Die Struktur der Gesamtschule im Hinblick auf Unterricht und Erziehung von Behinderten. Z.Heilpäd. 1971, 85-99

normative Fragestellungen

Findung, Klärung, Begründung und Kritik von Erziehungszielen, -programmen und -konzepten.

Klein, G.: Kritische Analyse gegenwärtiger Konzeptionen der Sonderschule für Lernbehinderte. Sonderpädagogik 1971, 1-13

- konstruktive Aufgabenstellungen

Konkretisierung von Konzepten, Theorien und Modellen in Form von Handlungsanweisungen, Praxisentwürfen, Unterrichtsmedien und Trainingsprogrammen.

Eggert, D. (Hrsg.): Psychomotorisches Training. Weinheim; Beltz 1975

In der Praxis kommen die genannten Ziel- und Aufgabenstellungen in unterschiedlichen Kombinationen vor. Die Handlungsforschung etwa ist eine Mischung von empirischen und konstruktiven Fragestellungen. Die Themenstellung einer schriftlichen Hausarbeit sollte so eng gefaßt sein, daß eine qualifizierte Bewältigung dieser einen Aufgabe erwartet werden kann.

 

2 Literaturarbeiten

Weil bei der Bearbeitung von historischen, vergleichenden, systematischen und normativen Problemstellungen Quellenstudium und die Lektüre von Fachliteratur die vorherrschenden Methoden sind, werden derartige Arbeiten auch als Literaturarbeiten gekennzeichnet. Einschlägige Literaturkenntnisse sind hier unerläßliche Voraussetzung für eine Bewältigung der gewählten Aufgabenstellung. Literaturarbeiten unterliegen häufig der Gefahr, daß sie in Belesenheit und Bescheidwissenschaft steckenbleiben und keinen neuartigen Beitrag zu sonderpädagogischen Problemstellungen erbringen.

Für Literaturarbeiten gibt es im Grunde keine verbindlichen Gliederungsschemata. Allgemeine Regel ist hier, die Gliederung nach der vorherrschenden Zielsetzung auszurichten.

 

3 Empirische Arbeiten

Empirische Arbeiten folgen einer traditionellen Gliederung. Es ist zweckmäßig, bei jeder Einzelarbeit zu versuchen, diese Gliederung einzuhalten. Die empirische Arbeit gliedert sich in folgende Teile:

1. Fragestellung
2. Stand des Problems
3. Hypothesen
4. Methode
5. Ergebnisse
6. Interpretation
7. Zusammenfassung
8. Literaturverzeichnis
9. Anhang

Diese Gliederung ergibt sich aus den Punkten, die in einer empirischen Arbeit nacheinander behandelt werden müssen: Zunächst muß gesagt werden, was untersucht werden soll, sodann muß gesagt werden, auf welche Weise die Untersuchung durchgeführt wurde; anschließend muß berichtet werden, welche Ergebnisse bei der Untersuchung gefunden wurden und im nächsten Kapitel muß versucht werden, diese Ergebnisse zu erklären. In der Zusammenfassung schließlich sollten Fragestellung und die wichtigsten Schritte und Ergebnisse der Untersuchung in knapper Form dargestellt werden.

Diese Teile (Kapitel) der empirischen Arbeit werden im folgenden ausführlicher beschrieben.

1. Fragestellung

Einleitend ist die Fragestellung der Arbeit so zu formulieren, daß auch eine mit dem speziellen Problem nicht befaßte Leserschaft eine Vorstellung zur Untersuchung gewinnt. Eine klare Problemstellung und eine prägnant formulierte Problemfrage sind Voraussetzung für zielstrebige Erkenntnisbemühungen. Soweit möglich, soll die Fragestellung in einen größeren Zusammen-hang eingeordnet und dargestellt werden, welche Relevanz die Untersuchung im Hinblick auf schulpraktische und bildungspolitische Fragen hat. Der Leser muß insgesamt einen Eindruck gewinnen, warum gerade der gewählte Sachverhalt problematisch und in besonderer Weise untersuchungswürdig ist.

2. Stand des Problems

An dieser Stelle ist das Untersuchungsproblem in einen theoretischen Kontext einzuordnen; dies geschieht in der Regel durch einen übersichtlichen Bericht über die zum Thema schon vorliegende Literatur und die relevanten Theorien, die auf die gestellte Untersuchungsfrage eine Antwort geben können. Theorien, Methoden und Ergebnisse der herangezogenen Literatur sind so darzustellen, daß sich die spezielle Fragestellung der eigenen Untersuchung als folgerichtig ergibt. Das kann etwa dadurch geschehen, daß methodische Mängel oder Unvollständigkeiten der bisherigen Untersuchungen aufgezeigt werden oder - das ist der günstigere Fall -, daß Widersprüche zwischen den Ergebnissen verschiedener früherer Untersucher festgestellt werden. In diesem Kapitel müssen auch spezielle Fachausdrücke, die nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können, definiert oder erklärt werden.

3. Hypothesen

Im Anschluß an das Kapitel "Stand des Problems" wird das Untersuchungsziel der Arbeit präzisiert. Diese Zieldefinition wird in der Regel auch spezieller sein als die ursprüngliche, allgemeine Fragestellung. Zielsetzung und Fragestellung der Arbeit können jetzt in Begriffen formuliert werden, die einen speziellen Sinn in der Fachsprache haben. In empirischen Untersuchungen haben operationale Begriffsdefinitionen eine besondere Bedeutung.

In theoriegeleiteten Untersuchungen soll die Fragestellung in Form von Hypothesen über den Ausgang der Untersuchung beantwortet werden. Hypothesen sind Sätze, deren Aussagen in der Wirklichkeit überprüfbar sind und für die eindeutig entschieden werden kann, ob sich richtig oder falsch sind. Sie sind vorläufige Antworten auf die gestellte Untersuchungsfrage und beinhalten Voraussagen, welche Ergebnisse nach bisherigem Erkenntnisstand zu erwarten sind. Die Hypothesen dürfen keine willkürlichen Vermutungen darstellen, sondern müssen sich aus dem bisherigen Erkenntnisstand ergeben oder aus maßgeblichen Theorien abgeleitet sein.

Von theoriegeleiteten Untersuchungen zu unterscheiden sind sogenannte Erkundungsstudien. Diese sind immer dann am Platze, wenn der Wirklichkeitsbereich bislang wenig erforscht ist. In Erkundungsstudien kann wegen der ungeklärten Problemlage auf die Formulierung von Hypothesen verzichtet werden.

Abschließend können folgende Forderungen für die ersten drei Kapitel genannt werden: Am Ende muß die Fragestellung präzise formuliert sein, die Begriffe müssen geklärt sein und die eigenen Hypothesen müssen sich folgerichtig aus dem Problemstand ergeben.

4. Methode

Dieses Kapitel enthält die Darstellung der eigenen Untersuchungen des Verfassers und beschreibt den Versuchsplan, die Untersuchungsinstrumente, die pädagogischen Interventionen, die Versuchspersonen und die Art der Stichprobenbildung, die Versuchsdurchführung und die Datenauswertung.

Die allgemeine Regel für das Methodenkapitel besteht darin, daß die Darstellung des eigenen Vorgehens so vollständig und genau sein muß, daß jeder fachkundige Leser den Ablauf der Untersuchung nachvollziehen kann. Die klare und sachlich richtige Darstellung der Methode bestimmt den Wert einer Arbeit. Die Untersuchungsergebnisse können nicht mehr wert sein, als die Methode, mit deren Hilfe sie gewonnen wurden.

Experimentelle Untersuchungen erfordern die Aufstellung eines Versuchsplans (z. B. Vortest - Unterricht - Nachtest) mit verschiedenen Untersuchungsgruppen (z. B. Experimentalgruppe, Zuwendungsgruppe, Placebogruppe, Kontrollgruppe). In experimentellen Arbeiten ist auch eine Unterscheidung von unabhängigen Variablen (UV) und abhängigen Variablen (AV) angebracht.

Zur Methodik zählt insbesondere die Kennzeichnung der verwendeten Untersuchungsverfahren (Tests, Fragebögen, Beobachtungsskalen). Bei handelsüblichen Verfahren kann man auf Einzeldarstellungen verzichten und sich mit der Angabe der instrumentellen Eigenschaften (Objektivität, Reliabilität und Validität) begnügen. Selbstentwickelte und noch nicht publizierte Verfahren müssen in ihrer Entwicklung und ihrer endgültigen Form so dargestellt werden, daß der Leser so informiert ist, wie üblicherweise bei veröffentlichten Verfahren.

Gegebenenfalls sind auch die Instruktionen, die die Versuchspersonen erhielten, wörtlich mitzuteilen. Falls die Instruktionen so umfangreich und vielfältig sind, daß ihre Angabe die Lesbarkeit der Arbeit stört, werden sie im Anhang der Arbeit dargestellt.

Bei der Beschreibung von pädagogischen Variablen ist sinngemäß zu verfahren. Die pädagogischen Interventionen (z. B. Unterrichtsmethoden, Therapieverfahren, Unterrichtsmedien, Curriculummaterialien) müssen, soweit sie nicht allgemein bekannt oder veröffentlicht sind, so ausführlich beschrieben werden, daß der Leser/die Leserin eine angemessene Vorstellung gewinnen kann.

Bei der Darstellung der Methode sind ferner die beteiligten Versuchspersonen nach ihren wesentlichen Charakteristika (Alter, Geschlecht, sozioökonomischer Status, Klasse ...) zu kennzeichnen. Zur Beschreibung der Stichprobenbildung gehören Angaben über die Auswahl von Versuchspersonen und ihre Verteilung auf unterschiedliche Untersuchungsgruppen.

Der Untersuchungsablauf ist nur in wesentlichen Grundzügen zu schildern. Im allgemeinen genügen Angaben, wann und wo und in welcher Reihenfolge die Untersuchungen durchgeführt wurden. Besondere Vorkommnisse sind nur dann wesentlich, wenn sie als Störquellen in Betracht kommen.

Abschließend muß gesagt werden, auf welche Weise die Auswertung der Daten erfolgte. Bei der Wahl der statistischen Verfahren muß auf die Qualität der Daten nach Verteilungsform und Skalenniveau geachtet werden. Geläufige statistische Verfahren (Korrelation, Chi-Quadrat) brauchen nicht erläutert zu werden. Im allgemeinen genügt ein Hinweis auf das verwendete statistische Lehrbuch. Werden zur Auswertung und Analyse der Daten EDV-Hilfen benutzt, ist das verwendete Rechenprogramm anzugeben und gegebenenfalls ein Rechenprotokoll in den Anhang aufzunehmen.

5. Ergebnisse

Dieses Kapitel enthält Angaben über die gewonnenen Daten und die Ergebnisse der Auswertung. Vielfach werden die Ergebnisse in Tabellen, Diagrammen und Schaubildern vorgelegt. Die graphischen Darstellungen haben die Funktion, die Untersuchungsergebnisse in einer anschaulichen und kompakten Form zu präsentieren und die sprachliche Beschreibung der Resultate zu verdeutlichen und zu präzisieren. Auf jeden Fall sind die allgemeinen Grundzüge der Ergebnisse und die Befunde, die sich aus den graphischen Darstellungen ergeben, auch sprachlich zu formulieren.

Generell gilt für die Darstellung der Ergebnisse, daß sie vollständig und klar formuliert und bezogen auf die Fragestellungen der Untersuchung strukturiert ist. Die Befunddarstellung ist deutungsfrei und enthält keinerlei Interpretation.

6. Interpretation

Hier soll der Verfasser /die Verfasserin darstellen, wie er /sie sich das Zustandekommen seiner /ihrer Ergebnisse erklärt. Dabei sind die eigenen Ergebnisse in Zusammenhang zu bringen mit dem, was im Kapitel "Stand des Problems" formuliert wurde. Die Ergebnisse sind auf die gestellten Hypothesen zu beziehen. In jedem Falle ist eine klare und eindeutige Stellungnahme erforderlich, ob die Fragestellung der Untersuchung beantwortet werden konnte und wie diese Antwort ausgefallen ist.

Zur Interpretation gehört auch eine kritische Reflektion der eigenen Untersuchung. Es ist anzugeben, welche Gültigkeit den Ergebnissen beizumessen ist, welche verallgemeinernden Schlüsse gezogen werden können und welche Einschränkungen gemacht werden müssen.

Bei der Diskussion der Ergebnisse können auch offene Fragen erwähnt und Vorschläge für Folgeuntersuchungen unterbreitet werden. Allerdings ist hier Zurückhaltung geboten. Wer von künftigen Untersuchungen größere Erkenntnisfortschritte erwartet, schmälert in der Regel den Wert seiner eigenen Anstrengungen auf diesem Gebiet.

Persönliche Wertungen sollen bei der Diskussion der Ergebnisse möglichst sparsam, pauschalierende Forderungen ("Es ist an der Zeit, die Gesellschaft zu ändern ...") gänzlich vermieden werden.

7. Zusammenfassung

In der Zusammenfassung sollen die einzelnen Abschnitte der Arbeit (Fragestellung, Problemstand, Methode, Ergebnisse und Interpretation) noch einmal kurz dargestellt werden. Die allgemeine Regel lautet hier, daß für einen interessierten Leser klar werden soll, ob die Arbeit für ihn wichtig ist oder nicht, und daß er gleichzeitig in die Lage versetzt werden soll, schon durch die Zusammenfassung ein vorläufiges Urteil über die Arbeit fällen zu können. Die Zusammenfassung zielt auf eine schlüssige Beantwortung der Untersuchungsfrage ab.

 

4 Allgemeine Regeln für Hausarbeiten

1. Inhalt

Eine schriftliche Hausarbeit enthält folgende Teile:

- Einband
- Deckblatt
- Titelblatt
- Inhaltsverzeichnis
- Darstellung
- Abkürzungsverzeichnis
- Verzeichnis der Abbildungen
- Literaturverzeichnis
- Anhang
- Persönliche Erklärung

2. Äußere Form

Die Arbeiten sollen hinreichend dauerhaft geheftet sein. Auf dem Umschlag ist ein Etikett mit dem Namen des Verfassers /der Verfasserin und dem Titel der Arbeit anzubringen.

3. Titelblatt

Auf dem Titelblatt sind anzugeben:

- Hochschule
- Lehramt
- Fachbereich
- Namen der Gutachter
- Fachrichtung
- Ortsangabe
- Name des Verfassers /der Verfasserin
- Abgabedatum
- Titel der Arbeit

4. Anzahl der Exemplare

Bei schriftlichen Hausarbeiten für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen sind 2 Exemplare abzugeben.

5. Vorwort und Inhaltsverzeichnis

Ein Vorwort ist bei Prüfungsarbeiten nicht üblich. Das Inhaltsverzeichnis gibt die Gliederung der Arbeit an. Es spiegelt die logische und gedankliche Struktur der Arbeit. Im Inhaltsverzeichnis sind die einzelnen Kapitel und deren Untergliederungen aufzuführen. Für alle Abschnitte ist jeweils die Seitennummer anzugeben. Zur Strukturierung der Kapitel und Unterkapitel ist eine Dezimalklassifikation zu verwenden. Das Inhaltsverzeichnis soll möglichst übersichtlich gestaltet sein.

6. Anordnung des Textes

Die Blätter sind einseitig zu beschreiben. Der Text ist 1 1/2-zeilig in Maschinenschrift zu schreiben. Ausnahmen bilden die Beschriftungen von Tabellen und Abbildungen. Hier sind enge Zeilenabstände zu wählen.

An der linken Seite jedes Blattes ist ein etwa vier Zentimeter breiter Rand zu lassen. Der rechte Rand soll möglichst gleichmäßig und schmal (ca. 1 bis 2 cm) sein. Auf den linken breiten Rand ist auch bei Tabellen und graphischen Darstellungen zu achten. Innerhalb der Kapitel ist der Text in Absätze zu gliedern. Auch für diese Gliederung gilt eine einfache Regel: Jeder Absatz soll einen zusammenhängenden Gedanken enthalten. Der Beginn einer neuen Gedankenführung soll durch einen neuen Absatz zum Ausdruck kommen. Generell sollten die Absätze weder zu lang noch zu kurz sein. Eine Schreibmaschinenseite entspricht etwa zwei bis drei Absätzen.

7. Kennzeichnung von Überschriften

Die einzelnen Kapitel und Unterkapitel sind durch Überschriften zu kennzeichnen. Die Kapitelüberschriften im Text müssen mit den Bezeichnungen im Inhaltsverzeichnis übereinstimmen. Unverbindlicher Vorschlag zur Gestaltung von Kapitelüberschriften:

1 Kapitelüberschrift (Großbuchstaben, unterstreichen)
1.1 Unterabschnitt erster Ordnung (Kleinbuchstaben, unterstreichen)
1.1.1 Unterabschnitt zweiter Ordnung(Kleinbuchstaben)

Eine weitere Aufgliederung empfiehlt sich im allgemeinen nicht.

8. Anhang

Der Anhang kann enthalten:

- Versuchsunterlagen, Fragebögen (Muster von Fragebögen, Tests, Protokollbögen)
- Untersuchungsdaten und Rechenprotokolle
- SchülerInnenarbeiten
- Muster von Trainingsmaterialien

9. Umfang der Arbeit

Der Umfang von schriftlichen Hausarbeiten soll 40 Seiten nicht unter- und 60 Seiten nicht überschreiten. Anhang und Literaturverzeichnis werden hierbei nicht mitgezählt.

10. Persönliche Erklärung

Die Arbeit muß am Schluß folgende Erklärung enthalten:

"Ich versichere, daß ich diese Arbeit selbständig verfaßt und andere als die angegebenen Hilfsmittel nicht benutzt habe."

...............................................
Unterschrift

11. Abkürzungen

Ohne Erläuterung dürfen nur solche Abkürzungen verwendet werden, die in der deutschen Schriftsprache üblich sind, wie etwa: z. B., usw., d. h. Alle anderen Abkürzungen müssen eingeführt werden. Das geschieht dadurch, daß bei der ersten Verwendung der entsprechende Begriff ausgeschrieben und die entsprechende Abkürzung in Klammern beigefügt wird. Beispiel: "Weiterhin wurden die Berufswünsche (BW) erfragt. Allgemein kann über die BW ..." Allgemein gilt, daß Abkürzungen möglichst sparsam verwendet werden sollen. Sofern Abkürzungen zweckmäßig erscheinen, sollen sie in einem Abkürzungsverzeichnis zusammengefaßt erläutert werden.

12. Abbildungen und Tabellen

Die Verwendung von graphischen Darstellungen ist wünschenswert, wenn auf diese Weise eine Vielzahl von Informationen übersichtlich zusammengefaßt werden. Dabei ist zu beachten, daß graphische Darstellungen so gestaltet werden müssen, daß sie ohne Rückgriff auf den Text lesbar sind. Für die notwendigen Erläuterungen stehen die Überschrift und die Legende zu Verfügung. Bei graphischen Darstellungen müssen die Dimensionen jeder Koordinate bezeichnet sein. Die unabhängige Variable wird stets der Abszisse (x-Achse), die abhängige Variable der Ordinate (y-Achse) zugeordnet.

Graphische Darstellungen sollten nicht farbig sein. Farben gehen beim Fotokopieren verloren. Unterschiede müssen durch unterschiedliche Strichqualitäten klar gemacht werden.

13. Fußnoten

Fußnoten sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Sie sollten keine Informationen enthalten, die zum eigentlichen Inhalt der Arbeit gehören. In Fußnoten sind lediglich Hinweise aufzunehmen, die über die Arbeit gegeben werden müssen wie z. B. Dank an Geldgeber, Dank für Hilfe, die von bestimmten Seiten gegeben wurden. Zitathinweise oder Belege werden ebenfalls nicht in Fußnoten untergebracht. Allgemein gilt: Was wichtig ist, kommt in den Text. Was unwichtig ist, bleibt ganz weg und braucht daher keine Fußnote.

14. Schreibweise von Personennamen

Personennamen werden entweder gesperrt oder mit Großbuchstaben geschrieben. Anfügungen an den Namen werden ohne Zwischentaste bzw. klein geschrieben: "Die BEGEMANNsche Arbeit ..." beziehungsweise "die B e g e m a n n sche Arbeit ..."

15. Zitate

In wissenschaftlichen Arbeiten dienen Zitate dazu, die vorgetragenen Behauptungen durch den Verweis auf die benutzte Literatur oder auf einschlägige Untersuchungen zu belegen und durch die genaue Angabe der Quellen und Literaturstellen eine kritische Nachprüfung der mitgeteilten Gedanken zu ermöglichen. Gedanken und Erkenntnisse, die wörtlich oder sinngemäß von anderen AutorInnen übernommen worden sind, müssen durch korrektes Zitieren gekennzeichnet werden. Begriffe und Tatsachen, die man in jedem Lehrbuch findet und die zum wissenschaftlichen Allgemeingut geworden sind, bedürfen keines Quellennachweises.

Es ist heute üblich geworden, alle Zitate unmittelbar im fortlaufenden Text - also nicht mit Fußnoten - durch die Nennung der Autoren / der Autorinnen, des Veröffentlichungsjahres und ggf. der Seite zu belegen.

Bei wörtlichen Zitaten handelt es sich um wortgetreue Wiederholungen einer Textstelle. Wörtliche Zitate sind in Anführungszeichen zu setzen; ferner muß bei wörtlichen Zitaten die Seitenzahl immer mit angegeben werden.

KLAUER (1977, 79) schreibt: "Das intelligenzschwache Kind kann in der gegebenen Zeit weniger Bildung erwerben als ein nicht geschädigtes Kind. Eine Beschränkung des Bildungsgutes ist unumgänglich."

"Im Sinne der Vorsorge müssen die Schüler alles das lernen, was sie später notwendig brauchen" (KLAUER 1977, 87).

Sinngemäße Zitate finden vor allem dann Verwendung, wenn größere Zusammenhänge und wesentliche Inhalte eines Buches verkürzend referiert werden oder wenn auf Grundgedanken eines Autors /einer Autorin Bezug genommen wird. In diesen Fällen genügt die Angabe des Autors /der Autorin und des Veröffentlichungsjahres.

Die Pädagogik der Vorsorge von KLAUER (1977) fordert eine Beschränkung des Bildungsgutes.

Werden einzelne Sätze oder Abschnitte aus der Originalliteratur lediglich sprachlich leicht verändert, ist bei sinngemäßen Zitaten auch die Seitenzahl anzugeben. Insbesondere bei sprachlichen Variationen in sinngemäßen Zitaten ist darauf zu achten, daß der ursprüngliche Sinn des Quellentextes unverfälscht zum Ausdruck kommt.

Nach KLAUER (1977, 93) ist lernbehinderten Kindern ein enger, recht gut überschaubarer Lebenshorizont gegeben. Die pädagogische Aufgabe besteht darin, sie für diesen Bereich auszurüsten.

Zitate sollen sich auf die Originalliteratur des referierten Autors /der referierten Autorin beziehen, also nicht aus Sekundärliteratur entnommen sein. Zitate und Quellenbelege aus zweiter Hand werden folgendermaßen kenntlich gemacht:

"Intelligenz ist die zusammengesetzte oder globale Fähigkeit des Individuums, zweckvoll zu handeln, vernünftig zu denken und sich mit seiner Umwelt wirkungsvoll auseinanderzusetzen" (WECHSLER, zit. nach PRIESTER 1964, 229).

Zu den Grundregeln genauen Zitierens gehört, daß Zitate nicht aus dem Zusammenhang der Quelle herausgerissen werden dürfen. Zitate von AutorInnen sollten nach Möglichkeit auch für diesen Autor /diese Autorin repräsentativ sein; gegen das Gebot der Objektivität wird besonders dann verstoßen, wenn eher beiläufige Bemerkungen eines Autors /einer Autorin willkürlich herausgegriffen und durch selektives Zitieren die Auffassungen des Autors /der Autorin verfälscht wiedergegeben werden.

Veränderungen von Zitaten sollten möglichst vermieden werden. Alle Veränderungen von Zitaten müssen ausdrücklich gekennzeichnet werden, und zwar

- Auslassungen durch drei Punkte ...

- Ergänzungen und eingeschobene Erläuterungen werden in Klammern gesetzt und mit dem Zusatz "der Verfasser" versehen.

- Hervorhebungen und Sperrungen bedürfen einer Erläuterung.

Zitieren darf nicht zu einem Ersatz für eigenes Nachdenken und selbständige Sprachleistungen werden. Durch allzu häufiges Zitieren arten wissenschaftliche Arbeiten leicht zu einer Zitatensammlung aus; auch die Eigenständigkeit der Arbeit und die Flüssigkeit der Gedankenführung werden durch viele Zitate beeinträchtigt.

16. Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis steht immer am Ende der Arbeit. Es werden darin nur die Titel derjenigen Veröffentlichungen aufgenommen, die unmittelbar für die Abfassung der Arbeit herangezogen und auch im Text ausdrücklich erwähnt wurden. Die in das Literaturverzeichnis aufgenommenen Veröffentlichungen werden nach dem Nachnamen ihres Verfassers /ihrer Verfasserin alphabetisch geordnet. Titel ohne Verfasser /Verfasserin stehen am Ende des Literatur-verzeichnisses.

Titelangabe von Büchern

1. Zuname des Verfassers /der Verfasserin
2. Vorname des Verfassers /der Verfasserin
3. Titel des Buches
4. ggf. Untertitel des Buches
5. Erscheinungsort
6. Verlag
7. ggf. Auflage
8. Erscheinungsjahr

Der Vorname des Autors wird im allgemeinen abgekürzt. bei Autorinnen kann der Vorname ausgeschrieben werden. Bei fehlendem Erscheinungsort wird "o. O.", bei fehlendem Erscheinungsjahr wird "o. J." angegeben. Die Auflage eines Buches kann als hochgesetzte Ziffer oder mit der Abkürzung "Aufl." angegeben werden.

Antor, G.: Der Beitrag der Schule zur gesellschaftlichen Integration von Lernbehinderten. Probleme der Rechtfertigung einer sonderpädagogischen Reformidee. Berlin: Marhold 1979

Willand, H.: Didaktische Grundlegung der Erziehung und Bildung Lernbehinderter. Ravensburg: Maier 1977

Beschel, E.: Der Eigencharakter der Hilfsschule. Weinheim: Beltz 3. Aufl., 1965

Höhn, Elfriede: Der schlechte Schüler. München: Piper 41972

Titelangabe von Büchern mit mehreren Verfassern /Verfasserinnen

Hat ein Buch mehrere Verfasser /Verfasserinnen, werden im Literaturverzeichnis alle Verfasser /Verfasserinnen namentlich aufgeführt. Im fortlaufenden Text der Darstellung wird nur der erstgenannte Verfasser /die erstgenannte Verfasserin angegeben und die weiteren Verfasser /Verfasserinnen durch "u. a." (= und andere) kenntlich gemacht.

Kanter, G. O./Wocken, H./Jabsen, F. W.: Lernbehinderte Schüler auf dem Wege zum Beruf. Empirische Untersuchungen zur Verwendung und Wirksamkeit der Berufsorientierungsschrift "Auf dem Wege zum Beruf" - Ausgabe A. Wiesbaden: Universum 1981

Mehrere Beiträge eines Verfassers

Falls von einem Autor mehrere Veröffentlichungen aus demselben Erscheinungsjahr vorliegen, wird zur Unterscheidung an die Jahreszahl ein Kleinbuchstabe angehängt. Im Text der Darstellung muß dieser Buchstabe ebenfalls angeführt werden.

Klauer, K. J.: Intelligenztraining im Kindesalter. Weinheim: Beltz 2. Aufl., 1975a

Klauer, K. J.: Lernbehindertenpädagogik. Berlin: Marhold 5. Aufl., 1975b

Titelangabe von Sammelwerken

1. Zuname des Herausgebers /der Herausgeberin
2. Vorname des Herausgebers /der Herausgeberin
3. (Hrsg.) oder (Hg.)
4. Titel des Buches
5. ggf. Bandangabe
6. Erscheinungsort
7. Verlag
8. ggf. Auflage
9. Erscheinungsjahr

Bleidick, U./Ellger-Rüttgardt, S. (Hrsg.): Lehrer für Behinderte. Stuttgart: Kohlhammer 1978

Aufsätze aus Zeitschriften

1. Zuname des Verfassers /der Verfasserin
2. Vorname des Verfassers /der Verfasserin
3. Titel des Aufsatzes
4. Titel der Zeitschrift
5. ggf. Jahrgang
6. Erscheinungsjahr
7. ggf. Heftnummer (H.)
8. Seitenangabe

Klein, G.: Kritische Analyse gegenwärtiger Konzeptionen der Sonderschule für Lernbehinderte. Sonderpädagogik 1971, 1-13

Sander, A.: Aussondern ist falsch. betrifft: erziehung 1980, H. 3., 41-45

Wocken, H.: Die klassische Hilfsschulmethodik. Z.Heilpäd. 29, 1978, 469-478

Wenn die offizielle, bibliografisch festgelegte Abkürzung einer Zeitschrift nicht bekannt ist, wird der Titel der Zeitschrift ausgeschrieben. Heftnummern von Zeitschriften werden nur angegeben, wenn in jedem Heft die Seitennummerierung wieder bei 1 beginnt.

Aufsätze aus Sammelwerken

1. Zuname des Verfassers /der Verfasserin
2. Vorname des Verfassers /der Verfasserin
3. Titel des Aufsatzes
4. In:
5. Name des Herausgebers /der Herausgeberin
6. Vorname des Herausgebers /der Herausgeberin
7. (Hrsg.) oder (Hg.)
8. Titel des Buches
9. ggf. Bandangabe
10. Erscheinungsort
11. Verlag
12. ggf. Auflage
13. Erscheinungsjahr
14. Seitenangabe

Im Literaturverzeichnis müssen alle namentlich gekennzeichneten Beiträge, auf die in der schriftlichen Arbeit Bezug genommen wird, gesondert aufgeführt werden. Dies gilt auch für Lexikonartikel.

Kanter, G. O.: Lern- und Verhaltensstörungen. In: Roth, L. (Hrsg.): Handlexikon zur Erziehungswissenschaft. München: Ehrenwirth 1976, 287-295

Es ist auch möglich, den Beitrag eines Verfassers /einer Verfasserin und das Sammelwerk jeweils gesondert aufzuführen, wie das folgende Beispiel zeigt:

Kanter, G. O.: Lernbehinderungen und die Personengruppe der Lernbehinderten. In: Kanter, G. O./Speck, O. (Hg.) 1977, 34- 64

Kanter, G. O./Speck, O. (Hrsg.): Pädagogik der Lernbehinderten. Berlin: Marhold 1977.